Haftung im Strassenverkehr - Privathaftpflicht - Haftung aus Werkeigentum - Tierhalterhaftpflicht etc.

Haftpflichtrecht ist Schadensausgleich. Wenn Sie  - zum Beispiel als Unfallopfer – einen Schaden erleiden, prüfen wir Ihre Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Wir verhandeln mit den beteiligten Versicherungen und gehen mit Ihnen nötigenfalls vor Gericht, um Ihre Forderungen oder Rechtsansprüche durchzusetzen.  

Wir vertreten ausschliesslich Geschädigte und keine Versicherungen.