„Obergass Advokatur“ ist eine etablierte Anwaltskanzlei mitten in der Altstadt von Winterthur. Sie besteht seit 1970 und wurde früher unter der Kanzleibezeichnung „Huber Keller Wachter Rechtsanwälte“ bzw. „Obergass Rechtsanwälte“ geführt; ab 1. Januar 2020 wird die Kanzlei unter dem Namen „Obergass Advokatur“ von Rechtsanwalt Dr. Walter Keller und Rechtsanwältin lic.iur. Marianne Ott geführt. Wir sind seit 1984 bzw. 1989 gerichtlich und aussergerichtlich im Bereich des Haftpflicht- und Versicherungsrechts – mit Schwerpunkt Personenschadenrecht – und im Erbrecht tätig. Unseren Klientinnen und Klienten bieten wir eine kompetente und persönliche Begleitung. Wir vertreten Ihre Interessen nach einem Schadenfall gegenüber den beteiligten Versicherungen und suchen in Vergleichsverhandlungen eine optimale aussergerichtliche Lösung. Wenn diese Bemühungen scheitern, vertreten wir Ihre Interessen vor den zuständigen Gerichten.

Marianne Ott berät Sie auch für die Ausarbeitung von Testamenten und Erbverträgen, die auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten sind. Nach einem Todesfall setzt sie sich für eine einvernehmliche Erbteilung ein. Falls dies nicht gelingt, vertritt sie Ihre Interessen vor Gericht. Zudem übernimmt sie Willensvollstreckermandate.

Sofern sich bei der Mandatsführung Schnittstellen zu anderen Fachgebieten – insbesondere zur Medizin oder zur Betriebswirtschaft– ergeben, verfügen wir über die nötige Erfahrung und ein umfassendes Netzwerk.

Wir sind im Anwaltsregister eingetragen und wir sind Mitglieder des Zürcher und des Schweizerischen Anwaltsverbandes.